Vermieter sollten in der kalten Jahreszeit dafür sorgen, dass die Heizungen einwandfrei funktionieren. Nach der Rechtsprechung muss in allen Räumen der Wohnung tagsüber von 06.00 Uhr bis 24.00 Uhr eine Mindesttemperatur von 20 Grad Celsius erreicht werden können. ...weiterlesen