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Unfall mit Mietwagen: Bei Vorgabe im Vertrag Polizei rufen

12.01.2016

Unfall mit Mietwagen: Bei Vorgabe im Vertrag Polizei rufen

Der Mieter eines Leihwagens muss bei einem Unfall die Polizei informieren, wenn dies in den Vertragsbedingunge n so geregelt ist. Das gilt auch dann, wenn die Kontaktdaten des Unfallgegners vorhanden sind - auch, wenn mit Einschalten der Polizei eventuell ein Flug verpasst wird. ...weiterlesen
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