Streitfall bei Beamten
Beförderungen bei Beamten können für Kollegen manchmal ungerecht erscheinen - vor allem, wenn man selbst nicht berücksichtigt wurde. Ein Widerspruch ist aber nur unter bestimmten Voraussetzungen erfolgreich.
Weimar (dpa/tmn) - Wollen Beamte gegen die Beförderung eines Kollegen Widerspruch einlegen, sollten sie nicht zu lange warten. Macht das jemand erst vier Jahre nach der Beförderung, obwohl er eher hätte tätig werden können, hat er keine Aussicht auf Erfolg. Das hat ein Gericht entschieden.
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