Streit vor Gericht
«Die Tauchbasis ist definitiv auf, so dass ihrem Tauchschein nichts mehr im Wege steht.» Dieser Satz wurde zum Streifall vor Gericht. Denn ein Mann wollte seinen Tauchschein im Urlaub machen, konnte aber nicht alle Unterlagen vorweisen. Das sah er als Mangel an.
Rostock (dpa/tmn) - Geht es um eine nachträgliche Minderung des Reisepreises wegen Mängeln, kommt es darauf an, was im Reisevertrag versprochen wurde. Die lose Zusage einer Leistung lange nach der Buchung ist dabei kein Bestandteil des Vertrags.
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