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Verjährung droht: Eigentümergemeinschaften müssen reagieren

18.12.2013

Verjährung droht: Eigentümergemeinschaften müssen reagieren

Am Jahresende verjähren viele Ansprüche. Das heißt: Entsprechende Forderungen können nach dem 31.12. gerichtlich nicht mehr durchgesetzt werden. Eigentümergemeinsc haften sollten sich daher rechtzeitig an den Verwalter wenden. ...weiterlesen
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