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Arbeitgeber muss ein nur «befriedigendes» Zeugnis begründen

27.05.2013

Arbeitgeber muss ein nur «befriedigendes» Zeugnis begründen

Wer von seinem Arbeitszeugnis nicht begeistert ist, hat jetzt bessere Chancen vor Gericht. Die Beweislast hat sich nämlich laut Gerichtsbeschluss umgekehrt. ...weiterlesen
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