Arbeitgeber muss ein nur «befriedigendes» Zeugnis begründen
27.05.2013
Arbeitgeber muss ein nur «befriedigendes» Zeugnis begründen
Wer von seinem Arbeitszeugnis nicht begeistert ist, hat jetzt bessere Chancen vor Gericht. Die Beweislast hat sich nämlich laut Gerichtsbeschluss umgekehrt. ...weiterlesen