Entlassungsgrund
Mal ist der Wecker schuld, dann ist das Kind krank - es gibt verschiedene Gründe, warum der Arbeitstag nicht immer pünktlich beginnen kann. Zur Regel sollten Verspätungen allerdings nicht werden. Im schlimmsten Fall folgt die Kündigung.
Berlin (dpa/tmn) - Wer zu spät zur Arbeit kommt, verstößt damit grundsätzlich gegen seine vertraglich festgelegten Pflichten. Das kann zu einer
Abmahnung und im Wiederholungsfall zur Kündigung führen. Dafür sind verschiedene Faktoren entscheidend. Darauf weist Fachanwalt Alexander Bredereck hin.
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