Von Monika Hillemacher, dpa Jedes Jahr sitzen Vermieter spätestens im Herbst an der Nebenkostenabrechn ung. Mal bekommt er eine Nachzahlung, mal der Mieter ein Guthaben ausbezahlt - je nachdem, ob die Vorauszahlung die Kosten deckt oder nicht. Was der Vermieter abrechnen kann, ist rechtlich geregelt.
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