Steuervorteile ausnutzen: Tipps für Azubis und Studierende
22.07.2016
Steuervorteile ausnutzen: Tipps für Azubis und Studierende
Auszubildende können Aufwendungen für ihre Berufsausbildung als Werbungskosten beim Finanzamt angeben. Das gilt auch für Studierende, die bereits einen beruflichen Abschluss haben - sich also in einer Zweitausbildung befinden. ...weiterlesen