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Kündigung nach Entwendung von acht halben Brötchen unwirksam

10.07.2015

Kündigung nach Entwendung von acht halben Brötchen unwirksam

Einer Krankenschwester darf nach 23 Dienstjahren nicht fristlos gekündigt werden, weil sie acht halbe belegte Brötchen aus dem Kühlschrank des Pausenraums genommen und mit ihren Kolleginnen verzehrt hat. ...weiterlesen
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