Gesetz der Straße
Autohalter, die ihr Fahrzeug öfter anderen überlassen, sollten dies gut abwägen. In einem verhandelten Fall konnte ein Halter den Fahrer nicht feststellen, der ein Verkehrsvergehen verursachte. Das Gericht zog die Konsequenzen.
Augsburg (dpa/tmn) - Schon nach dem ersten Verstoß kann ein Autohalter ein Fahrtenbuch führen müssen. Und zwar dann, wenn das Vergehen mit einem Punkt in Flensburg bestraft wird. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgericht s Augsburg hervor.
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