Recht im Beruf
Es kann vorkommen, dass Beschäftigte ihre Kündigung einreichen - und keinerlei Reaktion vom Arbeitgeber erhalten. Was dann? Müssen sich Betroffene um eine Bestätigung bemühen?
Gütersloh (dpa/tmn) - Die Kündigung ist längst eingereicht, doch der Chef reagiert nicht. Was jetzt? Müssen Arbeitgeber die Kündigung bestätigen? «Im Gesetz ist das so nicht vorgesehen», sagt Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Gütersloh.
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