Ausreichender Schutz
Manche Strecken stellen für Autofahrer eine nicht zu unterschätzende Gefahr dar: Steinschlag kann ein Fahrzeug oft erheblich beschädigen. Ein Bundesland kann jedoch bei ausreichenden Warnhinweisen nicht haftbar gemacht werden.
Coburg (dpa/tmn) - Für Schäden aufgrund von Steinschlag kann eine Behörde nicht haftbar gemacht werden, wenn sie die Strecke regelmäßig kontrolliert und mit Schildern auf die Gefahr hinweist. Denn damit erfüllt sie die Verkehrssicherungs pflicht.
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