Essen im Büro
Wenn der große Hunger kommt - viele Arbeitnehmer essen nebenbei im Büro. Wenn der Chef das Essen am Arbeitsplatz untersagen will, darf er seine Rechnung nicht ohne den Betriebsrat machen.
Berlin (dpa/tmn) - Will der Arbeitgeber das Essen am Arbeitsplatz untersagen, hat der Betriebsrat in der Frage ein Mitbestimmungsrech t. Darauf weist der Bund-Verlag hin. Er bezieht sich auf eine Entscheidung des Landesarbeitsgeric hts Berlin-Brandenburg (Az.: 7 TaBVGa 520/16).
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