Nachrichten » Bildung / Beruf

14.03.2017

EuGH: Kopftuch-Verbot im Job kann rechtens sein

Es muss gute Gründe geben Mit dem Kopftuch ins Büro? Manchen Musliminnen ist das wichtig. Dennoch kann ihr Arbeitgeber das Tuch verbieten. Die obersten Richter der EU erklären, unter welchen Umständen. Luxemburg (dpa) - Arbeitgeber dürfen Kopftücher am Arbeitsplatz laut Europäischem Gerichtshof verbieten. Voraussetzung ist aber, dass weltanschauliche Zeichen im Unternehmen generell verboten sind und dass es gute Gründe gibt. ...weiterlesen
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