Diskriminierung oder nicht?
Mit dem Kopftuch ins Büro? Manchen Musliminnen ist das wichtig. Dennoch kann ihr Arbeitgeber das Tuch verbieten. Die obersten Richter der EU erklären, unter welchen Umständen.
Luxemburg (dpa) - Arbeitgeber dürfen Kopftücher am Arbeitsplatz laut Europäischem Gerichtshof verbieten. Voraussetzung ist aber, dass weltanschauliche Zeichen im Unternehmen generell verboten sind und dass es gute Gründe gibt.
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