Arbeitnehmer dürfen bei einer akuten Erkrankung auch während der Arbeitszeit zum Arzt gehen. Handelt es sich nicht um einen akuten Fall, muss der Angestellte nach einem Termin außerhalb seiner Arbeitszeit fragen, erklärt Sebastian Trabhardt, Anwalt für Arbeitsrecht. Nur wenn das wegen der Sprechzeiten des Arztes nicht möglich ist, darf er innerhalb der Arbeitszeit einen Arzt aufsuchen. Auch wenn der Termin zu einer bestimmten Zeit stattfinden muss, zum Beispiel am Morgen bei einer Blutabnahme, darf der Angestellte den Termin in der Arbeitszeit wahrnehmen.
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