Preisminderung durch Flugausfall: Zu spät auf dem Schiff
26.04.2016
Preisminderung durch Flugausfall: Zu spät auf dem Schiff
Verspätet sich der Beginn einer Kreuzfahrt wegen eines Flugausfalls, bekommen Urlauber einen Teil des Reisepreises zurück. Die Höhe der Preisminderung hängt vom Gesamtpreis der Kreuzfahrt ab. Schadenersatz von der Reederei gibt es aber nicht, entschied das Amtsgericht Rostock. ...weiterlesen