Recht auf Reisen
Auch wenn Fluggesellschaften für eine Verspätung nicht verantwortlich sind, müssen sie die Passagiere über ihre Rechte aufklären. Was passiert, wenn eine Airline dieser Pflicht nicht nachkommt, zeigt ein Urteil aus Hannover.
Hannover (dpa/tmn) - Bei einer Flugverspätung muss die Fluggesellschaft einen Passagier über dessen Rechte aufklären. Lässt sie den Fluggast im Dunkeln, muss sie bei einem möglichen späteren Gerichtsverfahren die außergerichtlichen Rechtsanwaltskoste n des Klägers bezahlen.
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