Flugausfall oder Verspätung
Viele Airlines drücken sich vor Entschädigungen, wenn ein Flug ausfällt oder sich deutlich verspätet. Fluggastrechte-Por tale machen die Ansprüche von Kunden geltend. Doch Ryanair will das mit einer neuen Klausel in den AGB verhindern. Dürfen die das?
Berlin (dpa/tmn) - Als «schwarzes Schaf» bezeichnet das Fluggastrechte-Por tal Flightright den Billigflieger Ryanair. Der Vorwurf: Fast nie kommt die irische Airline berechtigten Forderungen nach Entschädigung für Flugausfälle und deutliche Verspätungen nach.
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