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Flug verpasst wegen langer Warteschlange: Flughafen haftet

14.03.2017

Flug verpasst wegen langer Warteschlange: Flughafen haftet

Geld zurück Wer frühzeitig am Flughafen eintrifft und auf Grund langer Warteschlangen seinen Flieger nicht bekommt, der hat ein Recht auf Entschädigung durch den Flughafen. Dabei ist es ratsam, vor Ort auf den Zeitdruck aufmerksam zu machen, sonst trägt man eine Teilschuld. Erding (dpa/tmn) - Wenn Flugpassagiere wegen einer langen Warteschlan ge an der Sicherheitskontrol le ihre Maschine verpassen, haftet dafür auch der Flughafen. Er muss anteilig für Mehr- und Umbuchungskosten der Fluggäste aufkommen, urteilte das Amtsgericht Erding. ...weiterlesen
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