Sturz nach Firmenlauf: Gesetzlich unfallversichert
25.04.2016
Sturz nach Firmenlauf: Gesetzlich unfallversichert
Stürzen Mitarbeiter auf dem Heimweg nach einem Firmenlauf, sind sie in der Regel gesetzlich unfallversichert. Darauf weist der Bund-Verlag hin und bezieht sich auf eine Entscheidung des Sozialgerichts Detmold. Das gilt auch, wenn nicht alle Beschäftigten am Firmenlauf teilnehmen. ...weiterlesen