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Sturz nach Firmenlauf: Gesetzlich unfallversichert

25.04.2016

Sturz nach Firmenlauf: Gesetzlich unfallversichert

Stürzen Mitarbeiter auf dem Heimweg nach einem Firmenlauf, sind sie in der Regel gesetzlich unfallversichert. Darauf weist der Bund-Verlag hin und bezieht sich auf eine Entscheidung des Sozialgerichts Detmold. Das gilt auch, wenn nicht alle Beschäftigten am Firmenlauf teilnehmen. ...weiterlesen
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