EuGH-Urteil
Beim Online-Kauf gibt es in der EU ein zweiwöchiges Widerrufsrecht. Aber gilt das auch für den Kauf von Bahncards? Und muss die Deutsche Bahn Verbraucher darüber informieren? Das höchste EU-Gericht hat gesprochen.
Luxemburg (dpa) - Die Deutsche Bahn muss ihre Kunden nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs beim Online-Kauf einer Bahncard besser über ihre Rechte informieren.
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