Nachrichten » Auto

10.07.2015

Nutzungsausfall fürs Auto gilt nicht nur für die Reparatur

Können Autohalter ihren Wagen nach einem Verkehrsunfall nicht benutzen, muss sie der Unfallverursacher für den Ausfall entschädigen. Das gilt auch, wenn sie keinen Mietwagen brauchen - und zwar für den gesamten Zeitraum, in dem der Wagen nicht fahrbereit ist. ...weiterlesen
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