Nicht außergewöhnlich
Zu Flugverspätungen kommt es aus zahlreichen Gründen. Doch nicht immer steht dem Fluggast eine Entschädigung zu. Führt ein Gewitter zu einer starken Verzögerung der Ankunftszeit, dann muss die Airline zahlen. Doch was ist der Grund dafür?
Köln (dpa/tmn) - Dass ein Flugzeug wegen Gewitter nicht pünktlich abheben kann, kommt nicht häufig vor - aber es kann passieren. Erreicht der Fluggast sein Ziel wegen des Unwetters mit großer Verspätung, steht ihm eine Ausgleichszahlung nach EU-Recht zu.
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