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Bei entgangener Bonuszahlung: Mitarbeitern steht Ersatz zu

18.07.2016

Bei entgangener Bonuszahlung: Mitarbeitern steht Ersatz zu

Arbeitnehmer können unter Umständen Schadenersatz verlangen, wenn sie durch die Schuld des Arbeitgebers ihren Bonus nicht bekommen. Darauf weist der Deutsche Anwaltverein hin. Er bezieht sich auf eine Entscheidung des Landesarbeitsgeric hts Rheinland-Pfalz. ...weiterlesen
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