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Mieter darf Wände grundsätzlich rot streichen

07.10.2015

Mieter darf Wände grundsätzlich rot streichen

Ein Mieter darf die Wände seiner Wohnung grundsätzlich auch rot streichen. Das gilt in jedem Fall, wenn der Mietvertrag keine sogenannte Farbwahlklausel enthält. Der Mieter sei dann auch nicht verpflichtet, die Wände bei seinem Auszug wieder weiß zu streichen. ...weiterlesen
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