Hospitanz oder Praktikum
Wer einen Flüchtling als Praktikant beschäftigen will, sollte prüfen, welche Richtlinien dafür gelten. Es kommt auf den Aufenthaltsstatus eines Flüchtlings an und auf die Art des Praktikums.
Berlin (dpa/tmn) - Wollen Selbstständige einen Flüchtling als Praktikanten beschäftigen, braucht dieser dafür mitunter eine Erlaubnis. Darauf weisen das Bildungsministeriu m und das Bundesinstitut für Berufsbildung in einem neuen Leitfaden zum Thema Flüchtlinge und Ausbildung hin.
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