Kündigung in der Schwangerschaft: Entschädigung angebracht
07.10.2015
Kündigung in der Schwangerschaft: Entschädigung angebracht
Werden Arbeitnehmerinnen in der Schwangerschaft gekündigt, kann ihnen eine Entschädigung zustehen. Das gilt, wenn der Arbeitgeber nicht die erforderliche Zustimmung der Arbeitsschutzbehör de eingeholt hat und eine verbotene Diskriminierung wegen des Geschlechts vorliegt. ...weiterlesen