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Kündigung in der Schwangerschaft: Entschädigung angebracht

07.10.2015

Kündigung in der Schwangerschaft: Entschädigung angebracht

Werden Arbeitnehmerinnen in der Schwangerschaft gekündigt, kann ihnen eine Entschädigung zustehen. Das gilt, wenn der Arbeitgeber nicht die erforderliche Zustimmung der Arbeitsschutzbehör de eingeholt hat und eine verbotene Diskriminierung wegen des Geschlechts vorliegt. ...weiterlesen
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