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Wohnwerterhöhende Merkmale dürfen abgenutzt sein

07.10.2015

Wohnwerterhöhende Merkmale dürfen abgenutzt sein

Repräsentative Merkmale wie Spiegel, Stuck oder Kronleuchter steigern den Wert einer Wohnung. Vermieter können sie als Orientierungshilfe für eine Erhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete nutzen. Auch wenn die alte Pracht ein wenig schäbig ist. ...weiterlesen
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