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Rechtsfrage bei Anerkennung ausländischer Abschlüsse

19.12.2016

Rechtsfrage bei Anerkennung ausländischer Abschlüsse

Recht im Beruf Wer im Ausland studiert, muss damit rechnen, dass der Abschluss nicht automatisch in Deutschland anerkannt wird. Eine Zahnmedizinerin konnte dies in einem Rechtsstreit aber mit schlüssiger Begründung durchsetzen. Münster (dpa/tmn) - Hat jemand in Russland Zahnmedizin studiert, kann er auch in Deutschland die Approbation bekommen. Voraussetzung ist allerdings, dass seine Ausbildung im Ausland als gleichwertig anerkannt wird. ...weiterlesen
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