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Nach Krankheit: Beschäftigten steht Wiedereingliederung zu

24.10.2016

Nach Krankheit: Beschäftigten steht Wiedereingliederung zu

Länger raus aus dem Job Wer lange Zeit krank ist, hat nach der Rückkehr in den Job Anspruch auf Hilfen vom Arbeitgeber. Dieser muss eventuell den Arbeitsplatz für den Mitarbeiter umbauen und anpassen. Doch welche Rechte haben Beschäftigte bei der betrieblichen Wiedereingliederun g noch? München (dpa/tmn) - Schwer heben? Wegen des Rheumas geht das leider nicht mehr. Lange sitzen? Ist nach dem Bandscheibenvorfal l unmöglich geworden. Wenn Beschäftigte wegen einer Krankheit nicht mehr wie gewohnt arbeiten können, sind Arbeitgeber in der Pflicht. ...weiterlesen
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