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Betriebsräte müssen sich für Ratsarbeit auf Wunsch abmelden

24.10.2016

Betriebsräte müssen sich für Ratsarbeit auf Wunsch abmelden

Aus den Arbeitsgerichten Ein Firmenchef kann verlangen, dass sich die Mitarbeiter für die Arbeit im Betriebsrat abmelden. Damit ist ausgeschlossen, dass der Arbeitnehmer ohne Vorwarnung seinen Arbeitsplat z verlässt. Hannover (dpa/tmn) - Arbeitgeber können von Betriebsräten verlangen, dass sie sich für die Betriebsratsarbeit beim Vorgesetzten abmelden. Kommen sie dieser Anweisung nicht nach, kann der Arbeitgeber eine Rüge aussprechen. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaf t Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins hin. ...weiterlesen
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