Aus den Arbeitsgerichten
Ein Firmenchef kann verlangen, dass sich die Mitarbeiter für die Arbeit im Betriebsrat abmelden. Damit ist ausgeschlossen, dass der Arbeitnehmer ohne Vorwarnung seinen Arbeitsplat z verlässt.
Hannover (dpa/tmn) - Arbeitgeber können von Betriebsräten verlangen, dass sie sich für die Betriebsratsarbeit beim Vorgesetzten abmelden. Kommen sie dieser Anweisung nicht nach, kann der Arbeitgeber eine Rüge aussprechen. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaf t Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins hin.
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