Nachrichten » Haus / Garten

07.03.2015

Nicht voreilig

Berlin UstAus einem Hausbauvertrag muss eindeutig hervorgehen, wie das Haus beschaffen sein soll und welchen Inhalt die Bauverpflichtung des Auftragnehmers hat. Darauf verweist Wendelin Monz, Vertrau ... ...weiterlesen
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