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Sechs Monate nach Einzug: Architektenleistung gilt als abgenommen

14.05.2014

Sechs Monate nach Einzug: Architektenleistung gilt als abgenommen

Wer ein Haus baut, sollte die Arbeit der Handwerker innerhalb eines halben Jahres abnehmen. Später kann eine Beseitigung von Mängeln oft nicht mehr gefordert werden. Auch die Leistungen eines Architekten sind rechtzeitig zu prüfen. ...weiterlesen
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