Sechs Monate nach Einzug: Architektenleistung gilt als abgenommen
14.05.2014
Sechs Monate nach Einzug: Architektenleistung gilt als abgenommen
Wer ein Haus baut, sollte die Arbeit der Handwerker innerhalb eines halben Jahres abnehmen. Später kann eine Beseitigung von Mängeln oft nicht mehr gefordert werden. Auch die Leistungen eines Architekten sind rechtzeitig zu prüfen. ...weiterlesen