Nachrichten » Auto

10.07.2015

Rückwärts gerollt: Haftungsverteilung bei einem Unfall

Kommt es zum Unfall mit einem rückwärts rollenden Auto, muss dessen Fahrer für den größten Teil des Schadens aufkommen. Lässt sich der Hergang des Unfalls nicht genau aufklären, kann aber auch dem Unfallgegner ein Teil des Verschuldens zugerechnet werden. ...weiterlesen
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