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Mitarbeiter dürfen Dienstwagen in Altersteilzeit behalten

05.10.2015

Mitarbeiter dürfen Dienstwagen in Altersteilzeit behalten

Arbeitnehmer müssen ihren Dienstwagen in der Freistellungsphase der Altersteilzeit in der Regel nicht abgeben. Das gilt zumindest dann, wenn Arbeitgeber und -nehmer eine private Nutzung des Dienstwagens vereinbart haben. ...weiterlesen
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