Unfallverursacher muss zahlen
Eigentlich sollte es selbstverständlich sein: Auf einem Waschanlagen gelände sollte nicht mit hohem Tempo gefahren werden. Wer das missachtet, kann als möglicher Unfallverursacher haftbar gemacht werden.
Kassel (dpa/tmn) - Auf dem Gelände einer Waschanlage ist stets mit Menschen zu rechnen, die um die Autos herumlaufen. Wer hier trotzdem schneller als Schrittgeschwindig keit fährt, kann bei Unfällen mit Personenschäden voll haften müssen.
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