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Verdachtskündigung in der Elternzeit ist in der Regel unzulässig

17.09.2013

Verdachtskündigung in der Elternzeit ist in der Regel unzulässig

Berufstätige, die sich in der Elternzeit befinden, sind vor Kündigung besonders gut geschützt. Nur bei sehr schweren Pflichtverstößen kann der Rauswurf drohen. Diese muss der Arbeitgeber jedoch vor Gericht nachweisen. ...weiterlesen
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