Verdachtskündigung in der Elternzeit ist in der Regel unzulässig
17.09.2013
Verdachtskündigung in der Elternzeit ist in der Regel unzulässig
Berufstätige, die sich in der Elternzeit befinden, sind vor Kündigung besonders gut geschützt. Nur bei sehr schweren Pflichtverstößen kann der Rauswurf drohen. Diese muss der Arbeitgeber jedoch vor Gericht nachweisen. ...weiterlesen