Nachrichten » Bildung / Beruf

04.03.2013

Privatauto im Job verliehen: Haftung wie bei Dienstwagen

Wer Arbeitskollegen sein Privatauto für dienstliche Zwecke leiht, sollte sich über die Haftung im Klaren sein. Denn passiert ein Unfall, haftet der Kollege unter Umständen nur anteilig - und der Eigentümer bleibt auf einem Teil der Kosten sitzen. ...weiterlesen
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