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Beim Ausmessen der Wohnung steckt der Teufel im Detail

18.04.2016

Beim Ausmessen der Wohnung steckt der Teufel im Detail

Von Margarete Lausberg, dpa Wer die Miete erhöhen will, muss die tatsächliche Wohnfläche zugrunde legen. Das hat der Bundesgerichtshof 2015 entschieden. Seitdem gilt nicht mehr, was lange toleriert wurde: Auf zehn Prozent mehr oder weniger Fläche kam es nicht an. ...weiterlesen
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