Nachrichten » Auto

10.03.2017

Keine Mithaftung bei Kollision mit Einbiegendem

Gesetz der Straße Auf engen Straßen. Und auf Straßen mit «rechts vor links»-Regelungen kann es schnell zu einem Auffahrunfall kommen. Inwieweit sich die Parteien dann die Kosten für den Schaden teilen müssen, entschied ein Gericht. Saarbrücken (dpa/tmn) - Wer aufgrund parkender Autos in der Mitte einer kleinen Straße fahren muss, wird bei einem Zusammenstoß mit einem einbiegenden Auto nicht zur Kasse gebeten. Das jedenfalls lässt sich aus einem Urteil des Landgerichts Saarbrücken schließen, auf das der ADAC hinweist. ...weiterlesen
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