Privates Surfen im Job muss Azubis nicht die Lehrstelle kosten
12.05.2014
Privates Surfen im Job muss Azubis nicht die Lehrstelle kosten
Surft ein Auszubildender während der Arbeitszeit privat im Netz, obwohl ihm das verboten ist, rechtfertigt das nicht unbedingt eine fristlose Kündigung. Entscheidend ist, welcher Schaden für die Firma dadurch entstanden ist. ...weiterlesen