Bei längerer Erkrankung: Urlaubsansprüche bleiben bestehen
11.07.2016
Bei längerer Erkrankung: Urlaubsansprüche bleiben bestehen
Arbeitnehmer verlieren auch bei einer längeren Krankheit ihre Urlaubsansprüche nicht. Geht man unmittelbar nach der Erkrankung in Frührente, ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, den Urlaubsanspruch auszubezahlen. Darauf weist der Deutsche Anwaltverein hin. ...weiterlesen