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Bei längerer Erkrankung: Urlaubsansprüche bleiben bestehen

11.07.2016

Bei längerer Erkrankung: Urlaubsansprüche bleiben bestehen

Arbeitnehmer verlieren auch bei einer längeren Krankheit ihre Urlaubsansprüche nicht. Geht man unmittelbar nach der Erkrankung in Frührente, ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, den Urlaubsanspruch auszubezahlen. Darauf weist der Deutsche Anwaltverein hin. ...weiterlesen
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