Bei Betriebsratswahlen muss Ausschreiben in der Firma aushängen
24.03.2014
Bei Betriebsratswahlen muss Ausschreiben in der Firma aushängen
Das Ausschreiben für Betriebsratswahlen muss für alle Mitarbeiter einsehbar sein. Auch muss den Mitarbeitern klar sein, wo sie ihre Stimme abgeben können. Sonst kann die Betriebsratswahl unzulässig sein. Das stellt das Landesarbeitsgeric ht Köln fest. ...weiterlesen