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Bei Betriebsratswahlen muss Ausschreiben in der Firma aushängen

24.03.2014

Bei Betriebsratswahlen muss Ausschreiben in der Firma aushängen

Das Ausschreiben für Betriebsratswahlen muss für alle Mitarbeiter einsehbar sein. Auch muss den Mitarbeitern klar sein, wo sie ihre Stimme abgeben können. Sonst kann die Betriebsratswahl unzulässig sein. Das stellt das Landesarbeitsgeric ht Köln fest. ...weiterlesen
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