Auch bei Umsteigeverbindung
Bei Flugverspätungen von mehr als drei Stunden steht Passagieren in der EU eine Entschädigung zu. Das gilt nicht nur für Direktflüge, sondern auch beim Umsteigen. Das bestätigt ein Gerichtsurteil.
Bremen (dpa/tmn) - Die Ansprüche auf Entschädigung bei einer langen Flugverspätung können Reisende am Zielort gerichtlich einfordern. Das gilt laut einem Urteil auch bei Umsteigeverbindung en. Darüber berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift «ReiseRecht aktuell».
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