Für Wasserrohrbruch im Haus ist Eigentümer verantwortlich
17.10.2014
Für Wasserrohrbruch im Haus ist Eigentümer verantwortlich
Bei einem Wasserrohrbruch ist der Inhaber der Versorgungsleitung für die Beseitigung des Schadens verantwortlich. Dies ist in der Regel die Gemeinde, in der das Grundstück liegt. Doch auch den Hauseigentümer kann es treffen. ...weiterlesen