Wer aufgrund eines nachweislich falsch gehenden Tachos viel schneller als erlaubt fährt, verliert unter Umständen nicht den Führerschein. Denn er begeht keinen groben Pflichtenverstoß. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Lüdinghausen hervor, auf das der ADAC hinweist.
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