Irreführendes Angebot Kaufgeschäfte bei Ebay unterliegen in der Regel den Allgemeinen Geschäftsbedingung en der Auktionsplattform. In Ausnahmefällen können jedoch auch individuelle Vereinbarungen Vorrang haben. Das zeigt ein BGH-Urteil. Karlsruhe (dpa) - Ein nagelneues E-Bike für 100 oder für 2600 Euro? In einem Streit um ein zweideutiges Angebot auf der Online-Plattform Ebay gibt der Bundesgerichtshof (BGH) dem Verkäufer Recht.
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