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BGH klärt Streit um zweideutige Preisangabe auf Ebay

08.03.2017

BGH klärt Streit um zweideutige Preisangabe auf Ebay

Irreführendes Angebot Kaufgeschäfte bei Ebay unterliegen in der Regel den Allgemeinen Geschäftsbedingung en der Auktionsplattform. In Ausnahmefällen können jedoch auch individuelle Vereinbarungen Vorrang haben. Das zeigt ein BGH-Urteil. Karlsruhe (dpa) - Ein nagelneues E-Bike für 100 oder für 2600 Euro? In einem Streit um ein zweideutiges Angebot auf der Online-Plattform Ebay gibt der Bundesgerichtshof (BGH) dem Verkäufer Recht. ...weiterlesen
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