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Slogan «Frauen an die Macht!» in Stellenanzeige zulässig

15.04.2016

Slogan «Frauen an die Macht!» in Stellenanzeige zulässig

Arbeitgebern ist es untersagt, Bewerber wegen ihres Geschlechts zu diskriminieren. Trotzdem kann es in Ordnung sein, eine Stellenanzeige mit dem Slogan «Frauen an die Macht» zu schalten. Das berichtet der Bund-Verlag und bezieht sich auf eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Köln. ...weiterlesen
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